Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis

Lehrkräfte im Ausland benötigen in manchen Staaten eine Arbeitserlaubnis, die vor der Einreise bzw. Aufnahme der Tätigkeit beantragt und genehmigt werden muss. Das Antragsverfahren unterscheidet sich von Staat zu Staat. Hilfe bei der Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung leistet der örtliche Vertragspartner (Schulträger) oder der Fachberater/Koordinator.


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      Neben der Arbeitserlaubnis ist im Sitzland der Auslandsschule in manchen Staaten auch eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; bisweilen kann sie auch Voraussetzung für die Arbeitserlaubnis sein.