Auswärtiges Amt

Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt (AA) hat die Fachaufsicht über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und ist im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLAschA) vertreten. Das Ministerium legt die Vorgaben zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) im deutschen Auslandsschulwesen fest und vertritt sie gegenüber den Bundesländern sowie anderen Institutionen und Akteuren des Auslandsschulwesens. Wichtige Entscheidungen, die das Auslandsschulwesen betreffen, werden stets in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt getroffen.

Mehr zur Rolle des Auslandsschulwesens im Rahmen der AKBP erfahren Sie hier.