Für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft oder – falls verbeamtet – Bundesprogrammlehrkraft erfolgt die Bewerbung stets in Papierform auf dem Dienstweg. Bewerbungen als Landesprogrammlehrkraft nehmen die Landesschulbehörden entgegen. Der Dienstherr muss bei verbeamteten und fest angestellten Lehrkräften stets prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beurlaubung vorliegen. Zusätzlich ist eine Bewerbung online über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) möglich.
Als Bundesprogrammlehrkraft – falls nicht verbeamtet – kann die Bewerbung direkt bei der ZfA eingereicht werden. Für eine Stelle als Ortskraft oder Ortslehrkraft erfolgt die Bewerbung direkt bei den Auslandsschulen. Außerdem ist es möglich, sich in eine Bewerberdatenbank der ZfA aufnehmen zu lassen.
Der Einsatz im Ausland ist durch das jeweilige Landesrecht geregelt. Stellen für Schulleiter und Fachberater/Koordinatoren schreibt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in den Amtsblättern der Kultusministerien aus. Ausführliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie Bewerbungsunterlagen finden sich auf der Website der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Mehr zu den verschiedenen Wegen ins Ausland und den Bewerbungsverfahren erfahren Sie hier.