Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

Das Deutsche Sprachdiplom ist eine Prüfung in Deutsch als Fremdsprache und wird an den Deutschen Auslandsschulen, den deutschsprachigen Abteilungen an Schulen im Ausland und den DSD-Schulen abgelegt. Prüfer ist dabei stets eine Auslandsdienstlehrkraft.

Das DSD I (Sprachkenntnisse auf B1-Niveau) befähigt zur Aufnahme in ein Studienkolleg. Das DSD II (Sprachkenntnisse auf B2/C1-Niveau) dient als sprachliche Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium in Verbindung mit dem anerkannten Sekundarabschluss. Diese Sprachprüfungen für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache werden an 800 Schulen in rund 60 Ländern angeboten und jährlich von circa 50.000 Schülern absolviert.