Die Deutschen
Auslandsschulen werden privat getragen und öffentlich gefördert. Sie gelten
als ein besonders etabliertes und erfolgreiches Beispiel für eine
Öffentlich-Private Partnerschaft. und Das bedeutet, dass die freien
Schulträger im Durchschnitt 70 Prozent der Schulhaushalte über Schulgelder
und Spenden in Eigenverantwortung erwirtschaften; die Träger sind in der Regel
gemeinnützige Schulvereine. Rund 30 Prozent der Schulhaushalte stammen aus
Mitteln des Schulfonds des Auswärtigen Amtes; die Förderung erfolgt über die
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), die unter Fachaufsicht des
Auswärtigen Amtes steht.
Mit dem Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes zum 1. Januar 2014 haben Deutsche Auslandsschulen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung erhalten. Gemäß der gesetzlichen Regelung werden mit den freien Schulträgern Deutscher Auslandsschulen Förderverträge geschlossen, die über drei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die personelle und finanzielle Förderung festschreiben. Dieser Anspruch ist ein Paradigmenwechsel im Hinblick auf die zuvor übliche Anwendung des Zuwendungsrechtes. Damit will der Gesetzgeber die Förderung auf eine dauerhafte, für die Schulen verlässlichere Grundlage stellen. Insgesamt bildet das Auslandsschulgesetz eine Einheit mit dem 2011 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Reformkonzept für die Deutschen Auslandsschulen. Die konkrete Umsetzung ist in der an das Auslandsschulgesetz gekoppelten Verwaltungsvorschrift geregelt.
Siehe auch: Public Private Partnership (PPP)