Stimmrecht auf der WDA-Mitgliederversammlung
Kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung haben:
- Außerordentliche Mitglieder
- Mitglieder in Anwartschaft
- Fördermitglieder
Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung
Nehmen mehrere zugangsberechtigte Vertreter eines stimmberechtigten Mitglieds an der Mitgliederversammlung teil, so obliegt es dem Mitglied über die Person, die das Stimmrecht ausüben soll zu entscheiden. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, wer das Stimmrecht ausübt. Diese Mitteilung kann formlos per Email erfolgen (keine Bevollmächtigung).
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