Stimmrecht auf der WDA-Mitgliederversammlung

Stimmrecht auf der WDA-Mitgliederversammlung

Das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung ist in der Satzung geregelt (Satzung § 9, Absatz 8 www.auslandsschulnetz.de/satzung)

Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung haben: 

  • Ordentliche Mitglieder
  • Ehrenmitglieder


Kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung haben: 
  • Außerordentliche Mitglieder
  • Mitglieder in Anwartschaft
  • Fördermitglieder


Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung 

Nehmen mehrere zugangsberechtigte Vertreter eines stimmberechtigten Mitglieds an der Mitgliederversammlung teil, so obliegt es dem Mitglied über die Person, die das Stimmrecht ausüben soll zu entscheiden. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, wer das Stimmrecht ausübt. Diese Mitteilung kann formlos per Email erfolgen (keine Bevollmächtigung).