Die Vertragsdauer einer Lehrkraft im Ausland kann
unterschiedlich lang sein, je nach Weg und Laufbahn:
- Auslandsdienstlehrkraft:
Grundvertrag drei Jahre, mögliche Verlängerung drei Jahre; Verlängerung
bei Funktionsstellen zwei Jahre
- Bundesprogrammlehrkraft:
Grundvertrag zwei Jahre (evt. auch nur ein Jahr), Verlängerung bis maximal
sechs Jahre
- Landesprogrammlehrkraft:
Grundvertrag ein Jahr, Verlängerung bis zu maximal sechs Jahre
- Ortslehrkraft: je
nach Vereinbarung mit dem örtlichen Schulträger
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zu den verschiedenen Wegen ins Ausland erfahren Sie hier.