Wann melde ich einen Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall tritt durch die erstmalige schriftliche Geltendmachung eines Anspruches ein (sog. „Claims-Made-Prinzip“). Sobald Ihnen diese schriftliche Geltendmachung vorliegt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner vom WDA. Der WDA setzt sich mit der AGCS in Verbindung und klärt das weitere Vorgehen.
Unabhängig von der schriftlichen Geltendmachung sollten bereits drohende Ansprüche dem WDA gemeldet werden.