Der
Schulträger im Ausland – in der Regel der Schulverein – ist Vertragspartner und
Arbeitgeber von Lehrkräften im Ausland. Auslandsdienstlehrkräfte und
Bundesprogrammlehrkräfte erhalten Zuwendungen von der Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen (ZfA). Diese Zahlungen an die Lehrkräfte erfolgen
aufgrund eines gesonderten Verpflichtungs- und Zuwendungsbescheids; sie begründen
kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Bund.