Arbeitgeber

Arbeitgeber

Der Schulträger im Ausland – in der Regel der Schulverein – ist Vertragspartner und Arbeitgeber von Lehrkräften im Ausland. Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte erhalten Zuwendungen von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Diese Zahlungen an die Lehrkräfte erfolgen aufgrund eines gesonderten Verpflichtungs- und Zuwendungsbescheids; sie begründen kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Bund.

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