Auslandsdienstlehrkräfte
sind aus dem deutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte, die für eine
bestimmte Zeit durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) an
schulische Einrichtungen im Ausland vermittelt werden. Die ADLK erhält
Zuwendungen von der ZfA. ADLK können an Schulen im Ausland auch
Funktionsstellen übernehmen. Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als
Auslandsdienstlehrkraft oder Schulleitung setzt unter anderem voraus,
dass die Lehrkraft im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet
angestellt ist und die laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt
hat. Der Dienstherr muss zustimmen, dass die Lehrkraft für den Auslandsschuldienst
freigestellt wird.