Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)

Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)

Auslandsdienstlehrkräfte sind aus dem deutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte, die für eine bestimmte Zeit durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) an schulische Einrichtungen im Ausland vermittelt werden. Die ADLK erhält Zuwendungen von der ZfA. ADLK können an Schulen im Ausland auch Funktionsstellen übernehmen. Ei­ne Be­wer­bung für ei­ne Tä­tig­keit als Aus­lands­dienst­lehr­kraft oder Schul­lei­tung setzt un­ter an­de­rem vor­aus, dass die Lehrkraft im in­ner­deut­schen Schul­dienst fest ver­be­am­tet oder un­be­fris­tet angestellt ist und die lauf­bahn­recht­lich vor­ge­schrie­be­nen Prü­fun­gen ab­ge­legt hat. Der Dienstherr muss zu­stim­men, dass die Lehrkraft für den Aus­lands­schul­dienst frei­gestellt wird. 

Mehr zu Voraussetzungen, Einsatzgebieten und dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Auslandsdienstlehrkräfte erfahren Sie hier.