Welche Schäden sind versichert?
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Organe und sonstigen versicherten Personen einer versicherten Schule gegen Schadenersatzforderungen aufgrund eines Vermögensschadens. Schäden können auftreten aufgrund
- mangelnder Organisation des Schulbetriebes
- fehlerhafter Überwachung der Verwaltungsaufgaben einer Schule
- unwirtschaftlicher Umgang mit Schulgeldern bzw. Untreue
- Versäumnis einer Verjährungsfrist (z.B. einer Forderung)
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Wer ist versichert?
Zu dem versicherten Personenkreis gehören Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrats, Beirats, Board of Directors, Geschäftsführer und alle Mitglieder sonstiger vergleichbarer geschäftsführender, beratender und/oder beaufsichtigender satzungsgemäßer ...
Welche Kosten übernimmt die D&O?
Die D&O-Versicherung übernimmt Kosten zur Prüfung der Haftpflichtfrage zur Abwehr unberechtigter Ansprüche zur Freistellung von begründeten Ansprüchen von Zusatzleistungen (z.B. Krisenkommunikationsberater etc.)
Was sind die Voraussetzungen für den Beitritt zu D&O?
Mitgliedschaft im WDA Beitrittserklärung gegenüber dem WDA aktuell unterschriebener Fragebogen Installation von lokalen Policen in Nicht-EWR-Ländern durch die Allianz
Müssen versicherte Personen namentlich genannt werden?
Als sogenannte Organhaftpflichtversicherung sind alle Personen versichert, sobald sie ihre Funktion als Mitglied des entsprechenden Organs ausüben. Sie müssen also nicht namentlich genannt werden. Auch Stellvertreter sind versichert, soweit sie als ...
Was kostet die D&O-Versicherung?
Unterschieden werden muss, ob sich die Schule innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befindet. Pro versicherte Schule sind folgende Prämien zu zahlen: Innerhalb EWR: Jahresprämie 1.500 EUR zzgl. Versicherungsteuer gegen ...