ADLK
Der Dienstvertrag mit dem
Schulträger wird in der Regel für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen.
Auf Antrag soll bei Bewährung der Lehrkraft in der Regel für weitere drei
Jahre bis zu einer Höchstdauer von sechs Jahren eine Verlängerung
ausgesprochen werden. Die Zustimmungen der Schule, der ZfA und des Dienstherrn
sind erforderlich. Für die Wahrnehmung schulstrukturtragender Funktionen kann
die Vermittlung um weitere zwei Jahre bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren
verlängert werden (siehe auch: Funktionsstellen).
BPLK
In der Regel werden die Arbeitsvertrag als BPLK für zwei Jahre abgeschlossen.
Mit Zustimmung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und der Schule
können Lehrkräfte diesen Vertrag im Zwei- bzw. Einjahresrhythmus grundsätzlich
bis zu einer Gesamtdauer von sechs Jahren verlängern.
OLK und OK
Die Dauer des
Arbeitsvertrages mit dem ausländischen Schulträger richtet sich nach dem
jeweiligen Bedarf der Schule.
Mehr
zu den verschiedenen Wegen ins Ausland erfahren Sie hier.