Dauer des Auslandsaufenthalts

Dauer des Auslandsaufenthalts

ADLK

Der Dienstvertrag mit dem Schulträger wird in der Regel für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Auf Antrag soll bei Bewährung der Lehrkraft in der Regel für weitere drei Jahre bis zu einer Höchstdauer von sechs Jahren eine Verlängerung ausgesprochen werden. Die Zustimmungen der Schule, der ZfA und des Dienstherrn sind erforderlich. Für die Wahrnehmung schulstrukturtragender Funktionen kann die Vermittlung um weitere zwei Jahre bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren verlängert werden (siehe auch: Funktionsstellen).

BPLK
In der Regel werden die Arbeitsvertrag als BPLK für zwei Jahre abgeschlossen. Mit Zustimmung der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und der Schule können Lehrkräfte diesen Vertrag im Zwei- bzw. Einjahresrhythmus grundsätzlich bis zu einer Gesamtdauer von sechs Jahren verlängern.

OLK und OK
Die Dauer des Arbeitsvertrages mit dem ausländischen Schulträger richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Schule.

Mehr zu den verschiedenen Wegen ins Ausland erfahren Sie hier.




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