Beamtete und im Landesschuldienst fest angestellte Lehrkräfte werden von ihren Ländern beurlaubt, wenn sie im Ausland als Auslandsdienstlehrkraft oder Bundesprogrammlehrkraft tätig werden. Da ihre Bezüge in diesem Zeitraum wegfallen, erhält die Lehrkraft von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen verschiedene Zuwendungen. Eine Landesprogrammlehrkraft hingegen wird unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt.
Für eine Beurlaubung gilt der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) "Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst" in der jeweils gültigen Fassung, den Sie auf der ZfA-Website finden.
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