Ortslehrkraft (OLK)

Ortslehrkraft (OLK)

Ortslehrkräfte sind einheimische Lehrkräfte oder im deutschen Sprachraum angeworbene deutschsprachige Lehrkräfte (auch frei angeworbene Lehrkräfte, manchmal FALK genannt), die an allen schulischen Einrichtungen im Ausland unterrichten. Die Lehrkräfte werden vom Schulträger bezahlt und haben keine rechtliche Beziehung zur Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Diese führt eine Datei, aus der die Deutschen Auslandsschulen geeignete Ortslehrkräfte für ihre Schulen auswählen können.

Ein Vertrag als Ortslehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft oder Bundesprogrammlehrkraft umgewandelt werden.

Mehr zu den Voraussetzungen und der Bewerbung als Ortslehrkraft erfahren Sie hier.



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    • Vertragsdauer

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    • Dauer des Auslandsaufenthalts

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    • Bewerbungsverfahren

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