Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)
Die Laufbahn als Bundesprogrammlehrkraft steht Lehrkräften offen,
die nicht dem Landesschuldienst angehören, aber auch verbeamteten und
unbefristet tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräften im Landesschuldienst.
Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen (ZfA), die BPLK vermittelt und betreut. Sofern die
Lehrkraft im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt sind, benötigt sie
eine Freistellungszusage ihres Dienstherrn.
Ein Vertrag als Bundesprogrammlehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft umgewandelt
werden.
Mehr
zu Voraussetzungen, Einsatzgebieten und dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren
für Bundesprogrammlehrkräfte erfahren Sie hier.
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