Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)

Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)

Die Laufbahn als Bundesprogrammlehrkraft steht Lehrkräften offen, die nicht dem Landesschuldienst angehören, aber auch verbeamteten und unbefristet tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräften im Landesschuldienst. Die Be­wer­bung erfolgt direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), die BPLK vermittelt und betreut. So­fern die Lehrkraft im in­ner­deut­schen Schul­dienst be­schäf­tigt sind, be­nö­ti­gt sie ei­ne Frei­stel­lungs­zu­sa­ge ih­res Dienstherrn.

Ein Vertrag als Bundesprogrammlehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft umgewandelt werden.

Mehr zu Voraussetzungen, Einsatzgebieten und dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Bundesprogrammlehrkräfte erfahren Sie hier.