Die Laufbahn als Bundesprogrammlehrkraft steht Lehrkräften offen, die nicht dem Landesschuldienst angehören, aber auch verbeamteten und unbefristet tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräften im Landesschuldienst. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), die BPLK vermittelt und betreut. Sofern die Lehrkraft im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt sind, benötigt sie eine Freistellungszusage ihres Dienstherrn.
Ein Vertrag als Bundesprogrammlehrkraft kann nicht nachträglich in den Vertrag einer Auslandsdienstlehrkraft umgewandelt werden.