Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
Eine
LPLK ist im Inlandsschuldienst verbeamtet oder fest angestellt und arbeitet im
Auftrag ihres Dienstherrn für eine bestimmte Zeit an schulischen Einrichtungen
im Baltikum, in Mittel- und Osteuropa oder in Zentralasien. In dieser Zeit
erhält sie weiterhin ihre Bezüge. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
(ZfA) begleitet und koordiniert den Einsatz der Lehrkraft; die Bewerbung
erfolgt auf dem Dienstweg über die Landesschulbehörde oder von diesen beauftragte
Behörden. Die LPLK-Laufbahn bietet insbesondere Perspektiven für Lehrkräfte
mit gymnasialem (oder vergleichbarem) Lehramt und der Lehrbefähigung
in Deutsch, DaF, DaZ, einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren
Fächern.
Mehr
zu Voraussetzungen, Einsatzgebieten und dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren
für Landesprogrammlehrkräfte erfahren Sie hier.
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