Landesprogrammlehrkraft (LPLK)

Landesprogrammlehrkraft (LPLK)

Eine LPLK ist im Inlandsschuldienst verbeamtet oder fest angestellt und arbeitet im Auftrag ihres Dienstherrn für eine bestimmte Zeit an schulischen Einrichtungen im Baltikum, in Mittel- und Osteuropa oder in Zentralasien. In dieser Zeit erhält sie weiterhin ihre Bezüge. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) begleitet und koordiniert den Einsatz der Lehrkraft; die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg über die Landesschulbehörde oder von die­sen be­auf­trag­te Be­hör­den. Die LPLK-Laufbahn bietet insbesondere Perspektiven für Lehr­kräf­te mit gym­na­sia­lem (oder ver­gleich­ba­rem) Lehr­amt und der Lehr­be­fä­hi­gung in Deutsch, DaF, DaZ, ei­ner mo­der­nen Fremd­spra­che und ggf. wei­te­ren Fä­chern. 

Mehr zu Voraussetzungen, Einsatzgebieten und dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Landesprogrammlehrkräfte erfahren Sie hier.